Zur einwandfreien Nutzung von Heizungsanlagen gehört die fachgerechte Lagerung des Brennstoffes. Heizöl kann entweder oberirdisch oder unterirdisch gelagert werden, was sich auch auf die geltenden Vorschriften auswirkt.
Oberirdische Lagerung
- Der Lagerbehälter darf keinen übermäßigen Temperaturschwankungen ausgesetzt sein. Direkter Lichteinfall sollte vermieden werden (zB. durch einen Stahlblechmantel bei Kunststofftanks).
- Abhängig vom Fassungsvermögen kann ein oberirdischer Öltank der wiederkehrenden Prüfungspflicht unterliegen. Leitungen sowie Zu- und Abluftöffnungen müssen den gesetzlichen Normen entsprechen.
- Der Heizraum muss durch eine absperrbare und selbstschließende Brandschutztüre verschlossen sein. Brennbare Stoffe an Wänden und Decken dürfen nicht angebracht werden.
Unterirdische Lagerung
- Ein Erdtank muss doppelwandig sein, um optimal vor Korrosion geschützt zu sein.
- Alle unterirdischen Tanks unterliegen einer wiederkehrenden Prüfpflicht, durchgeführt durch einen Experten. Das Intervall beträgt hierbei in der Regel 5 Jahre.
- Leckgefahr: Moderne Erdtanks sind mit einem Sicherheitssystem ausgestattet, welches mithilfe eines Leckanzeigegeräts die Dichtheit des Tanks stetig überwacht. Diese Anzeige sollte regelmäßig überprüft werden.