Stand 30.11.2023

Wie Sie sicher aus den Medien entnommen haben wurde der Entwurf des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWG) in wesentlichen Punkten überarbeitet.

Damit kommt es zu keinem „Ölheizungsverbot“ in bestehenden Gebäuden!

DIE AKTUELLE RECHTSLAGE BEIM HEIZEN MIT ÖL, SIEHT WIE FOLGT AUS:

Fakt ist: Nur im NEUBAU ist das Errichten und Betreiben einer Ölheizung verboten.

Fakt ist: Der einfache Kesseltausch, das heißt der Umstieg von einer bestehenden Ölheizung auf moderne Öl-Brennwerttechnik ist erlaubt. In Salzburg gilt eine Bewilligungspflicht zum Ölkesseltausch mit gesetzlich vorgeschriebener Alternativenprüfung.

Fakt ist auch: Es gibt einen sozial verträglicheren und wesentlich kostengünstigeren Weg zur Dekarbonisierung der Ölheizung: Mit der Einführung klimafreundlicher Flüssig-Brennstoffe aus erneuerbaren Quellen könnten die bestehenden Ölkessel klimafreundlich betrieben werden. Die bewährte und funktionierende Infrastruktur könnte somit behalten werden, was Ressourcen und die Umwelt gleichzeitig schont.

Laufende Änderungen unter https://www.ewo-austria.at/blogs/heizen-mit-oel-ein-faktencheck.